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Initiative gegen Kirchen-Privilegien
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Weitere Klage gegen Kloster Mehrerau

Unterstützt von einer Gruppe von Mitschülern brachte eines der vielen Missbrauchsopfer von Zisterzienserpater Johannes Brigl eine Zivilrechtsklage gegen das Kloster Mehrerau ein

(Wien, Bregenz, 19.3.12, PUR) – Bruno G. (Name geändert) klagt am LG Feldkirch wegen der durch Pater Johannes Brigl erlittenen sexuellen Gewalt und deren Folgen vom Kloster Mehrerau Schmerzengeld und Verdienstentgang in der Höhe von Euro 135.000.- ein und begehrt die Feststellung, dass ihm das Kloster für künftige Schäden haftet. Er wird dabei von einer Gruppe ehemaliger Mitschüler unterstützt.

Mit der medialen Berichterstattung der letzten Wochen kam zu Tage, dass es in der Schule und im Internat des Klosters Mehrerau über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren zu einer großen Anzahl von sexuellen Gewalthandlungen an Schülern durch Pater Johannes gekommen ist. Zudem wurde erstmalig bekannt, dass Pater Johannes schon 1967 wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen strafrechtlich verurteilt wurde. Trotzdem setzte das Kloster Mehrerau Pater Johannes weiterhin in der Jugendarbeit ein.


Das Kloster lehnt dennoch eine Haftung für die Taten des Pater Johannes ab. Abt Anselm teilte dazu in seiner Pressemitteilung vom 21.2.2012 (anlässlich der Klage eines anderen Missbrauchsopfers) mit, dass aus seiner Sicht keine Haftung des Klosters für vorsätzliches Handeln einzelner Mitglieder bestehe.

Für den nunmehrigen Kläger und die ihn unterstützenden Mitschüler ist diese Haltung nicht nachvollziehbar und für die Betroffenen ist sie sogar zutiefst verletzend. Das Kloster sollte die Verantwortung dafür tragen, einen einschlägig verurteilten Pater als Lehrer, Erzieher, Pfadfinderleiter und sogar Internatsleiter mit Jugendarbeit betraut zu haben. Erst dadurch wurde ihm die Möglichkeit geboten, sich an einer Vielzahl von Kindern zu vergehen.

Selbst nach der Entfernung aus dem Kloster Mehrerau 1982 wurde dem wiederholt straffällig gewordenen Pater die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen seiner Tätigkeit als Pfarrer von Sautens ermöglicht.

Kloster Mehrerau muss Verantwortung übernehmen
„Das Kloster hat den verurteilten Sexualstraftäter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, daher steht es unserem Verständnis nach auch in der Verantwortung“, so der Sprecher der Mitschüler Philipp Schwärzler.

Ziel der nun eingebrachten Zivilrechtsklage ist die Klärung einer möglichen Haftung des Klosters Mehrerau durch ein unabhängiges Gericht. Es gibt mehrere Anspruchsgrundlagen: Haftung der Mehrerau für ihre Organe und Machthaber, die Erfüllungsgehilfenhaftung (§ 1313a ABGB), die Besorgungsgehilfenhaftung (§ 1315 ABGB) und die Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber anvertrauten Kindern und Jugendlichen.

„Nachdem die letzte sexuelle Gewalthandlung an Bruno G. im März 1982 erfolgte, wurde die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist am 29.2.2012 eingebracht.“ erklärt dazu Rechtsanwalt Mag. Sanjay Doshi. Da die strafrechtliche Verurteilung des Pater Johannes aus dem Jahr 1967 erst unlängst bekannt wurde, dürfte auch die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren noch nicht abgelaufen sein.

Klasnic-Kommission: unzureichend
Dass missbrauchte Schüler seitens des Klosters auf die Klasnic-Kommission verwiesen werden, wird als unzureichende Reaktion empfunden. Zudem scheint die Argumentation der Verantwortlichen zum Teil unehrlich und unglaubwürdig und entspricht nicht der im März 2010 veröffentlichten Ankündigung von Abt Anselm, dass die Opfer ein Recht auf kompromisslose Aufklärung des Geschehenen hätten.

„Wir alle waren der Gefahr eines gewalttätigen sexuellen Übergriffs ausgesetzt und viele hatten einfach nur Glück. Wir finden es ist an der Zeit, Solidarität zu zeigen und uns auf die Seite jener zu stellen, die solches Leid ertragen mussten und ihr ganzes Leben darunter litten und leiden“ fasst Schwärzler die Motivation der unterstützenden Mitschüler zusammen.

Der Kläger hat Verfahrenshilfe beantragt. Da aber auch bei Verfahrenshilfe das Risiko besteht, im Fall des Prozessverlustes die Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen, wird dieses Risiko  von Mitschülern getragen und auf viele Schultern verteilt. „Die Gruppe der derzeit 20 Mitschüler, welche den Kläger unterstützt, wird ständig größer“ berichtet Schwärzler.

www.betroffen.at

Medien-Rückfragen: PUR