Die Privilegien der Kirche finden sich in vielen Bundes- und Landesgesetzen. Einige wichtige Punkte sind im Punkt „Privilegien“ zusammengefasst.
Die Privilegien und weitere Forderungen sind in drei Hauptpunkten zusammengefasst:
1) Laizität: Klare Trennung von Staat und Religion
Das einleitend ausgeführte Demokratie-Defizit kann nur behoben werden, wenn sich der Staat in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral verhält. Eine Bevorzugung von einigen wenigen Religionen und damit eine Diskriminierung von nicht-religiösen Weltanschauungen ist undemokratisch.
Die Religionszugehörigkeit der BürgerInnen muss für den Staat irrelevant sein.
Religion ist Privatsache. Sie darf ebensowenig wie Herkunft, Augenfarbe, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, usw. dazu dienen Menschen zu kategorisieren und rechtlich zu privilegieren oder diskriminieren.
Privatsache heißt übrigens nicht, dass Glauben und Religionsausübung aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen, sondern dass dies jedem Menschen selbst überlassen ist und sich der Staat aus diesem Aspekt heraushalten soll.
Die Streichung der Privilegien verbessert eine klare Trennung von Staat und Religion.
2) Reduktion der Subventionen an die Religionsgesellschaften
Wir alle zahlen mit unseren Steuern für die Kirchen. Mit 3.8 Milliarden Steuern pro Jahr zahlen wir alle für die Kirchen und Religionsgesellschaften, hauptsächlich die Katholische Kirche. Genaue Details finden Sie in dem Buch “Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich.“ (Czernin Verlag) von Carsten Frerk und Christoph Baumgarten.
Alle diese Zahlungen sind eine Folge der vielen Privilegien. Dort, wo die Kirche im Auftrag des Staates eine Leistung vollbringt (Krankenhäuser, Kindergärten, Caritas etc) werden den MitarbeiterInnen viele der normalen arbeitsrechtlichen sozialen Errungenschaften vorenthalten, wodurch die Leistungen für den Staat günstiger angeboten werden können (Sozialdumping). Das ist auch deshalb nicht zu tolerieren, weil der Staat die Kosten fast zur Gänze deckt. Bei der Auslagerung dieser Leistungen wird u.a. auch eine Missionierung von Steuergeldern finanziert.
3) Staatliche Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen
Der letzte Punkt betrifft ausschließlich die katholische Kirche, in deren Reihen sexueller Misshandlung ein Ausmaß angenommen hat, das von staatlicher Seite nicht ignoriert werden darf. Auch wenn diese Fälle formal oft verjährt sind (wegen der erfolgreichen jahrelangen Vertuschung), muss hier von staatlicher Seite aufgeklärt werden. In jeder anderen Organisation käme es zu Ermittlungen, Hausdurchsuchungen (wie das auch in anderen Ländern passiert), etc.
In Österreich darf die Kirche mit wohlwollender Unterstützung der Regierung die systematischen Verbrechen von sexueller Gewalt und Machtmissbrauch selbst aufarbeiten und damit weiter kontrollieren. Opfer werden mit geringen Beträgen entschädigt, die Täter werden bestenfalls versetzt. Alle Akten zum Missbrauche werden auf ausdrückliche Anweisung von Joseph Ratzinger (2001) im Vatikan versteckt.