(Wien, 3.4.12, PUR) Beim Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien sorgen die heutigen Aussagen von Christine Mann, Leiterin des Schulamts der Erzdiözese Wien, für Erstaunen. Mann hatte behauptet, die konfessionellen Privatschulen würden dem Staat viel Geld ersparen. Das könne nur ein schlechter Aprilscherz sein, sagt Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens.
286,4 Millionen Euro zahlt das Unterrichtsministerium jährlich allein für konfessionelle Privatschulen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Dazu kommen zahlreiche Volks- und Hauptschulen im Eigentum von Religionsgemeinschaften, deren Kosten ebenfalls die öffentliche Hand trägt. Wie viel die kosten, kann oder will das Unterrichtministerium nicht sagen. „Christine Mann von der Erzdiözese Wien will es auch nicht sagen“, kritisiert Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien. „Aber sie behauptet, der Staat erspart sich damit viel Geld. Das ist im freundlichsten Fall eine bloße Behauptung, wahrscheinlich aber eine bewusste Vernebelung der Tatsachen“. Es sei davon auszugehen, dass die öffentliche Hand für konfessionelle Volks- und Hauptschulen mindestens so viel Geld ausgebe wie für konfessionelle Gymnasien oder Berufsbildende Höhere Schulen. „Insgesamt ist das mit Sicherheit mehr als eine halbe Milliarde Euro“, sagt Alm.
Zum Vergleich: Katholische und evangelische Kirche gemeinsam nehmen deutlich weniger als 400 Millionen Euro aus dem Kirchenbeitrag ein. „Selbst wenn man die Einnahmen der Klöster miteinrechnet: Aus der Relation wird klar, dass der Eigenbeitrag der Kirche schon mal nicht substantiell groß sein kann.“
Manns Behauptungen falsch
Die Behauptung Manns, dass die konfessionellen Privatschulen Bau- und Betriebskosten selbst zahlen müssten, sei nachweislich falsch: „Eine parlamentarische Anfrage aus dem Vorjahr etwa zeigt, dass das Unterrichtsministerium allein den konfessionellen Schulen in Oberösterreich Investitionsförderungen von 76.000 Euro im vergangenen Schuljahr gewährt hat“, sagt Alm. Dazu würden im Einzelfall noch Landesförderungen und Gemeindesubventionen kommen. „Die gibt es für Projekte, für Baumaßnahmen und für Renovierungen“, sagt Alm. „Eine Kostenersparnis für die öffentliche Hand kann ich nicht sehen.“ Die Religionsgemeinschaften ließen sich sogar die Schulgeldbefreiung für Kinder aus sozial schwachen Familien vom Unterrichtsministerium fördern. „Das ist zwar nur eine Alibi-Aktion, weil nur sehr wenige solche Kinder an diesen Privatschulen sind, aber das wird dann als Eigenleistung der Kirche verkauft“, kritisiert Alm.
Und auch die indirekten Förderungen für die Kirche dürften nicht vergessen werden, sagt Alm: „Das fängt bei der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags an und hört bei der teilweisen Grundsteuerbefreiung auf. Was kirchliche Träger an geringen Eigenmittel in den Schulbetrieb stecken müssen, bekommen sie auf diesem Weg gleich mehrfach wieder zurück.“ Der Staat spare sich durch die konfessionellen Privatschulen „genau gar nichts“, kritisiert Alm.
Konfessionelle Schulen nicht mit öffentlichen vergleichbar
Dass Mann fälschlicherweise von Kostenersparnis für die öffentliche Hand spreche, verschleiert für die Betreiber des Volksbegehrens außerdem einige wesentliche Punkte. „Niemand hat die katholische Kirche oder sonst wen beauftragt, eigene Schulen zu betreiben. Das sind historische Überbleibsel – und sie sind mit öffentlichen Schulen absolut nicht zu vergleichen.“ Den Schülern und ihren Eltern werden an konfessionellen Privatschulen wesentliche Rechte vorenthalten. Man darf sich nicht vom Religionsunterricht abmelden und nicht aus einer Religionsgemeinschaft austreten. „Außerdem dürfen sich diese Schulen sowohl Schüler als auch Lehrer aussuchen. Religiöse Diskriminierung ist an konfessionellen Privatschulen erlaubt, tagtäglich praktiziert und staatlich subventioniert. Diese Tatsachen werden von den Religionsgemeinschaften gerne verschwiegen. Das gehört aber zur Transparenz, die in diesem Bereich längst überfällig ist.“
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