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Initiative gegen Kirchen-Privilegien
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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Kirchen-Privilegien im Überblick

Spenden

Wie kann ich die Initiative unterstützen?

Pressekonferenz zum Auftakt des Volksbegehrens

DU SOLLST HINGEHEN!
Eintragungswoche für das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien und Vertuschung hat begonnen

DSC_8689(Wien, 15.4.13,PUR) Jede/r Österreicher/In, ob Kirchenmitglied oder nicht, zahlt jährlich 500 EUR für die Glaubensgemeinschaften Österreichs. 80% des Kirchen-Budgets werden vom Steuerzahler aufgebracht, und das für eine Vereinigung, die vielfach ungestraft Kinder geschändet hat, sowie Frauen und Homosexuelle diskriminiert und sich über das Gesetz stellt – mit staatlicher Billigung. Und nicht einmal die Menschenrechtskonvention unterschrieben hat. Die Kirchenfinanz-Experten Karsten Frerk und Christoph Baumgarten haben errechnet, dass die römisch-katholische Kirche nur 2% für eines ihrer wichtigsten Aushängeschilder, der Caritas, ausgibt. Der Rest finanziert sich aus Spenden.

Pressekonferenz ReferentInnen:
Dr. Brigitte Hornyik, Verfassungsjuristin
Mag. Dr. Elisa Schenner, Politologin, Mitglied Personenkomitee
Mag. (FH) Erich Fenninger, Sozialexperte und GF, Mitglied Personenkomitee
Mag. Niko Alm, Unternehmer, Mit-Initiator des VB
DDr. Christian Fiala, Arzt, Mit-Initiator des VB

Erstmals in der Geschichte Österreichs haben BürgerInnen die Möglichkeit, ihre Stimme gegen ungerechtfertigte staatlich gewährte Privilegien von Religionsgemeinschaften zu erheben.

Die wichtigsten Forderungen:
Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:

1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass Menschen oder Organisationen aufgrund von Religion oder Weltanschauung rechtlich besser gestellt werden. In Österreich sind manche Weltanschauungen willkürlich staatlich anerkannt und privilegiert. Das ist undemokratisch.

2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
Durch das Konkordat, einem Vertrag aus der Zeit des Austrofaschismus, ist die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark einschränkt. Das Konkordat gibt der katholischen Kirche (und allen anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften durch ähnliche Verträge) eine privilegierte öffentlich-rechtliche Stellung. Beispiele für diese Verflechtungen von Kirche und Staat:

  • Die Kirche hat Zugriff auf die amtlichen Meldedaten ihrer Mitglieder
  • Die Kirche zahlt in ihren Institutionen wie Kindergärten oder Krankenhäusern oft geringere Löhne außerhalb der Kollektivverträge und diskriminiert Arbeitnehmer, die nicht katholisch sind.
  • Der zwangsweise Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist de facto eine Hilfe zur Missionierung und verhindert einen einheitlichen, dem Bildungsauftrag verpflichteten Ethikunterricht, der auf wissenschaftlichen Grundlagen basiert.

3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Sorgfältige Hochrechnungen der Autoren Frerk und Baumgarten (“Gottes Werk und unser Beitrag“) beziffern die direkten und indirekten Transferleistungen an die religiösen Glaubensgemeinschaften in Österreich mit 3,8 Mrd EUR! Und das vor dem Hintergrund eines Milliardenvermögens mit Glücksspielbeteiligung, eigener Bank, Medienkonzernen… Die Kirche ist die zweitgrößte Grundbesitzerin nach dem Staat.

  • Die Kirche ist vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen.
  • Es gibt eine Grundsteuerbefreiung für Gebäude, die für Gottesdienste genutzt werden. Steuerentgang: 53 Millionen pro Jahr.
  • Spenden werden nicht versteuert. Kirchensteuer und kirchliche Spenden sind steuerlich absetzbar. Steuerentgang: 124 Millionen, die Konfessionsfreie mitersetzen müssen.
  • Diözesen und Orden besitzen rund eine Viertelmillion Hektar an Grund und Boden. Dafür kassiert die Kirche indirekt Steuergeld, nach letzten Zahlen 2009 auch über 4 Millionen an EU-Agrarsubventionen, nicht gedeckelt.
  • Durch „billiges“ Geld (Einkünfte ohne Versteuerung wie Spenden und Steuerverschonung) ist die Kirche gegenüber anderen Marktteilnehmern privilegiert.


4. Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen.

Nach Aufkommen der Missbrauchsskandale von 2010 wurde von Kardinal Schönborn eine von Waltraud Klasnics Werbeagentur Dreischritt betreute Kommission eingesetzt. Eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, denn diese war nie an unabhängiger Aufklärung interessiert. Aktuell hat die Datenschutzkommission des Bundeskanzleramtes bescheidmäßig festgestellt, dass die Klasnic-Kommission gar keine Rechtskörperschaft besitzt und nicht unabhängig und eigenstäntig handelt, sondern Teil der Kirche ist. Teil der Kirche ist. Die katholische Kirche darf in ihre Missbrauchs- und Vertuschungsverbrechen selbst „aufklären“, mit Billigung des Staates. Die Daten über die Missbrauchsopfer bleiben bei der Kirche. Den hunderten Missbrauchsopfern wurde jeweils ein Bettel von wenigen Tausend Euro zugesprochen – sehr wenig, angesichts eines seelisch zerstörten Lebens. Zwar hatte Schönborn 2010 versprochen, dass die Kirche keine Verjährung einwendet, zuletzt geschehen in Vorarlberg, Mehrerau. – Dort hält auch der aktuelle Abt ein bereits des sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester vor der Justiz verteckt. Die Initiatoren des Volksbegehrens verlangen eine staatliche Aufklärung der Missbrauchsverbrechen nach dem Vorbild Irlands.

Mindestens 35 Pädo-Priester immer noch im Dienst
Vor einem Jahr hat die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt die Namen von 35 pädophilen Priestern bekannt gegeben, die nach wie vor im Amt sind, z.B. der ehemalige Domprediger in Salzburg. Deren Neigungen sind den Bischöfen hinreichend bekannt. Diese Täter stellen eine akute Gefahr für Kinder und Jugendliche dar. Die Kirche blieb jedoch bis heute untätig. Zwar hat der Papst die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs zur Chefsache erklärt, in Österreich ist davon jedoch nichts zu spüren.

Der Kardinalschlitten – Ein Wahrzeichen und ein perfides Attentat
Vor kurzem wurde von Unbekannten ein Attentat auf den “Kardinalschlitten“ verübt, eine vom Künstler Jacques Tilly gestaltete Statue, die einen überlebensgroßen Kardinal darstellt. Dieser versteckt unter seinem Mantel Missbrauchsakten. Das Kunstwerk ist die Symbolfigur der Volksbegehrens-Aktivisten, wurde von Touristen und BürgerInnen vielfach fotografiert und bewundert und ist bisher viel herumgekommen: Der Kardinalsschlitten hat an der Bischofskonferenz im deutschen Trier ebenso teilgenommen wie an einer Wahlfahrt (sic!) nach Mariazell – überall diente er als Mahnmal für die vertuschten Missbrauchsverbrechen der Kirche. Erst der perfide Sabotageakt zwang zu einer Erholungspause. Über Nacht wurde den Figur im Gesicht schwere Wunden zugefügt, doch diese konnten nun fachmännisch verarztet werden. Heute trägt die Nase einen dicken Verband. Andere Verletzungen am Kopf blieben hingegen unversorgt, denn die offenen Wunden sind Mahnmale. Sie offenbaren, welche gewaltbereite Kräfte losgetreten werden, wenn es um die Abschaffung von Pfründen geht.

Fotos vom verarzteten Kardinalschlitten:
www.kirchen-privilegien.at/presse

Videos:
“Sendung ohne Namen“- Anlehnung: www.youtube.com/watch?v=r1zFr5LzdX8
Aufruf des Personenkomitees: www.youtube.com/watch?v=7knFplZefAE

Downloads:
Pressemappe vom 15.4.2013
Tabelle: Gottes Werk und unser Beitrag
Privilefgien: Eine Auswahl

Pressefotos:
www.kirchen-privilegien.at/presse

Presse-Rückfragen:
FJ PURKARTHOFER P, 43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

Fotos von der Pressekonferenz

Mag. (FH) Erich Fenninger, Sozialexperte und Geschäftsführer:

“Die Kirche hat große Macht trotz sinkender Mitgliederzahlen“
Ich bin im Bereich der sozialen Arbeit in Theorie und Praxis tätig und setze mich seit meiner Jugend in verschiedenen sozialen Bewegungen für Humanismus, Menschenrechte und die Freiheit des Denkens und des Gewissens ein. Dabei fühle ich mich den zentralen Ideen der französischen Revolution Freiheit, Gleichheit und Solidarität und den Werten der Aufklärung, der Moderne und Postmoderne verpflichtet.

Illegitime wirtschaftliche und moralische Macht der Kirche
Heute ist der formale Einfluss der katholischen Kirche auf die staatlichen Institutionen weitgehend zurückgedrängt. Aber durch katholische Schulen und Internate, durch Positionen in öffentlich-rechtlichen Medien, durch große Verlage hat sich speziell die römisch-katholische Kirche wirtschaftliche Macht und in vielen moralischen Fragen eine Diskurshoheit erhalten. Diese steht jedoch im krassen Missverhältnis zu der ständig sinkenden Zahl an Mitgliedern und regelmäßigen und aktiven KirchenbesucherInnen. Die vielfältige Unterstützung durch den österreichischen Staat für diese „Missionsarbeit“, die stelle ich in Frage, und die stellt das Volksbegehren in Frage.

Rückständige Gesellschaftspolitik wird staatlich unterstützt
Ich habe Respekt vor spirituellen Menschen und trete selbstverständlich dafür ein, dass jeder Mensch seine Überzeugungen leben kann. Wenn sich Menschen freiwillig dafür entscheiden, dann ist das ihr gutes Recht. Die stets untergeordnete Rolle der Frauen, die Standpunkte der katholischen zu Empfängnisverhütung angesichts von Millionen AIDS-Kranken, die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften – all das lehne ich aus Überzeugung ab. Aber völlig unverständlich für mich ist, dass diese aus meiner Sicht zutiefst rückständigen gesellschaftspolitischen Haltungen vom österreichischen Staat auch noch durch Förderungen auf unterschiedlichsten Ebenen unterstützt werden.

Reichtum gehört besteuert
Ich lehne nicht die Kirchengemeinschaften ab, sondern die historisch gewachsene Sonderstellung. Reichtum gehört besteuert, natürlich auch von einem der größten Immobilienbesitzer des Landes. Religion ist Privatsache, daher trete ich für eine strikte Trennung von Kirche und Staat und für ein Ende der Kirchenprivilegien ein.

Dr. Brigitte Hornyik, Verfassungsjuristin:

“Österreich ist kein säkularer Staat“
Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz schreibt zwar Demokratie, Republik, Bundesstaat und die Trennung von Justiz und Verwaltung ausdrücklich fest, nicht aber das Säkularprinzip. Daraus erwächst den Kirchen und Religionsgesellschaften eine privilegierte Stellung, wie zahlreiche Gesetze und Bestimmungen zeigen: der ArbeitnehmerInnenschutz gilt vielfach nicht für ArbeitnehmerInnen von Kirchen und Religionsgesellschaften, geistliche Amtsträger sind keine Arbeitnehmer, Kirchen keine Arbeitsstätten, usw. Im Abgaben- und Steuerrecht gibt es zahlreiche Privilegien und Steuerbefreiungen, zB gilt für Zuwendungen an Kirchen und Religionsgesellschaften der niedrigste Steuersatz nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Das Arbeitsruhegesetz führt kirchliche Feiertage ausdrücklich an. Der ORF ist gesetzlich verpflichtet, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften angemessen zu berücksichtigen. Konfessionelle Privatschulen haben einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, bei den sonstigen Privatschulen liegen staatliche Subventionen im Ermessen der Behörden.

Die Kirche steht in Österreich über dem Gesetz
Geistliche Personen, Kirchen und Religionsgesellschaften haben einen erhöhten strafrechtlichen Schutz, die Herabwürdigung religiöser Lehren ist nach wie vor ein strafrechtlicher Tatbestand. Konkordat (1934) und das Gesetz über die interkonfessionellen Verhältnisse (1868) garantieren der katholischen Kirche und anderen Kirchen bzw. Religionsgenossenschaften Rechte in vielen Bereichen, angefangen von den theologischen Fakultäten über Schulen, Religionsunterricht bis zum Glockengeläut! Diese Bevorzugung scheint im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zum Gleichheitssatz des Artikels 7 der Bundesverfassung nicht gerechtfertigt. Bis zum Säkularstaat ist in Österreich noch ein weiter Rechtsweg.

Mag. Niko Alm, Unternehmer:

“Die Kirche ist reich genug, um für sich selbst zu sorgen“
Religion ist Privatsache, es darf keinerlei privilegierten Rechtsstatus für irgendeine Weltanschauung geben. Der Staat muss weltanschaulich-religiös neutral bleiben. Daher dürfen Glaubensgemeinschaften auch nicht subventioniert werden. Niemand will die Kirche enteignen, aber es geht uns darum, den Automatismus der Erhaltung kirchlichen Vermögens aus Steuermitteln zu beenden. Die Kirche ist reich genug, um für sich selbst zu sorgen. Was sie aus eigener Kraft nicht erhalten kann, muss sie eben verkaufen. Beim aktuellen Mitgliederschwund (200.000 Austritte in den letzten drei Jahren) wäre es auch ökonomisch sinnvoll, die teure Infrastruktur an die geschrumpfte Herde anzupassen. Eine weitere Erhaltung von zum Beispiel Bauten aus dem Bundesbudget müsste dann auch den Eigentümer ändern, wobei Nutzungsrechte verkauft werden könnten.

DDr.Christian Fiala, Gynäkologe:

“Etikettenschwindel im Namen des Herrn – Wie die Kirchen durch Steuern finanzierte Institutionen als eigene Leistungen ausgeben“
Religionsgemeinschaften betreiben viele Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und andere soziale Institutionen. Problematisch ist bei diesem Outsourcing, dass der Staat zwar die Kosten übernimmt, die Religionsgemeinschaften jedoch den MitarbeiterInnen und den Kunden ihre eigene Glaubensüberzeugung aufzwingen und die Dienstleistungen jener Institutionen als eigene Leistung darstellen. Bei diesem Geschäftsmodell haben Religionsgemeinschaften eine Sonderstellung in finanzieller und juristischer Hinsicht und können ihre MitarbeiterInnen zu Dumpingpreisen – außerhalb der Kollektivverträge – beschäftigen. Sie arbeiten somit billiger als andere private Anbieter und verbreiten ihre Glaubensüberzeugung auf Kosten der Allgemeinheit. Besonders von Nachteil ist dies z.B. in der Gynäkologie, wo ein ideologisches Frauenbild und eine realitätsfremde Sexualmoral den Frauen jede Selbstbestimmung absprechen möchte. Die öffentliche Hand sollte beim Outsourcing öffentlicher Leistungen zur Bedingung machen, dass für alle Anbieter die gleichen Bedienungen gelten und keine privaten Glaubensüberzeugungen geltend gemacht werden dürfen. Diese Träger-Organisationen müssen die allgemein üblichen juristischen und sozialen Standards erfüllen und sollen sie vorbehaltlos für die Achtung der Menschenrechte einsetzten. Es ist das erste Mal in der Geschichte Europas, dass die gesamte Bevölkerung eines Landes über die Privilegien der Kirche abstimmt.

Mag. Dr. Elisa Schenner, Politologin:

“Wie die Kirchen mit staatlicher Unterstützung Frauen diskriminieren“
In Österreich sind mehr Frauen als Männer Mitglied und gehen doppelt so häufig zur Kirche[1], sie halten einen Anteil von 56% bei den Pfarrgemeinderäten[2], aber 0% bei den Weihämtern (Diakon, Priester, Bischof, Kardinal, Papst). Weihämter, das sind alle Ämter mit Macht und Entscheidungsbefugnis, bleiben Frauen kategorisch verwehrt. Eine derart offene Diskriminierung und Exklusion aufgrund des Geschlechts ist für das 21. Jahrhundert bemerkenswert.

Kirchenlobbying auf Staatskosten
Kirchliche Gemeinschaften nicht als unabhängige Glieder der Gesellschaft, sondern operieren inmitten der staatlichen Demokratie als privilegierte Sozialisations- und Kulturbeeinflussungsinstanzen. Ihre Bevorzugung ermöglicht einseitiges privilegiertes Lobbying entlang kirchlicher Gesellschaftsvorstellungen. Durch das Betreiben von – zum größten Teil staatlich finanzierten – konfessionellen Kindergärten, Schulen und Universitäten kommt es von Kindheit an zu einer einseitigen Sozialisation. Durch die reservierten Sendezeiten im öffentlich rechtlichen Rundfunk können Kirchen ihre Positionen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren. Finanziert wird das einseitige Lobbying zum größten Teil von öffentlichen Steuergeldern.

Fristenlösung wird bis heute bekämpft
Bis heute wird beispielsweise der straffreie Schwangerschaftsabbruch bekämpft. Momentan unterstützt die Aktion Leben Salzburg – die 2011 30% ihres Budgets von der öffentlichen Hand lukrierte[3] – die Einleitung einer EU-weiten BürgerInneninitiative (“one of us“)[4] mit drei Zielen: das Ende des straffreien Schwangerschaftsabbruchs, der Bevölkerungskontrolle in Afrika und der Forschung mit Embryonen.[5] Die Aktion verdeutlicht die exzellente Vernetzung und das europaweite Engagement kirchlicher Gruppierungen beim Zurückdrängen von hart erkämpften Frauenrechten.

[1] http://religionv1.orf.at/projekt03/news/1111/ne111129_frau_fr.htm
[2] http://www.erzdioezese-wien.at/content/schwerpunkte/pgr2012/0/articles/2012/03/20/a27429/
[3] http://aktionleben-salzburg.at/wp-content/uploads/taetigkeitsbericht1.pdf (S 10)
[4] http://aktionleben-salzburg.at/
[5] http://www.1-von-uns.de/content/hintergruende.html

Pressestimmen

Mit „Kardinalschlitten“ auf Unterschriftenjagd | Wiener Zeitung | 15.4.2013
Privilegiengegner werben mit einem „Gebot“ | Kleine Zeitung | 15.4.2013
Kirchen-Volksbegehren gestartet | Österreich | 15.4.2013
Kirchenprivilegien: „Du sollst hingehen“ | derStandard | 15.4.2013