Ordensleitung setzte Schüler dem bekannten Pädokriminellen Pater Alfons aus.
Kremsmünster, Steyr (OTS) – Klage gegen das Stift Kremsmünster erhebt ein ehemaliger Internatsschüler nun beim Landesgericht Steyr. Christoph (Name geändert) war 1987 bis 1996 Internatsschüler im Stiftsgymnasium Kremsmünster. Er wurde neben zahlreichen anderen Schülern Opfer sexueller Übergriffe des Dr. August Mandorfer („Pater Alfons“), der dort Mönch, Lehrer und Internatsleiter war.
Anale und orale Vergewaltigung, Prügel und Peitschenhiebe
Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Steyr vom Juli 2013 wurde Dr. August Mandorfer zu einer 12-jährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Dokumentiert und nachgewiesen ist sexuelle, physische und psychische Gewalt an mindestens 24 Schülern welche er offenbar unter Duldung der Vorgesetzen im Stift Kremsmünster im Zeitraum von 30 Jahren verübte. „Allerdings muss aufgrund der Erfahrung in derartigen Fällen davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist. Konkret reichen die Fälle sexuellen Missbrauchs von Manipulationen an den Geschlechtsorganen bis hin zu analer und oraler Vergewaltigung, die Fälle der physischen Misshandlung von sogenannten „Stereowatschen“ bis hin zu sadistisch motivierten Züchtigungen mit einem Ochsenziemer. Auch öffentliche Demütigungen, gefährliche Drohung mit einer Pumpgun oder die Erklärung zum „Vogelfreien“ gehörten zum Repertoire von Pater Alfons“ erklärt Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform betroffener Kirchlicher Gewalt.
Extreme Grausamkeit
Wie grausam Pater Alfons vorging, wurde auch in der Uteilsbegründung vom LG Steyr festgehalten: „(…) wiederholten Übergriffen dadurch, dass er ihn (Anm: einen anderen Zögling) vor den Augen seiner Mitschüler in der Klasse nach vor kommen ließ, ihn an den Haaren packte und anschließend den Kopf des Schülers soweit nach unten zog, bis es zu einer intensiven Berührung von dessen Gesicht mit dem Penis von Dr. August Mandorfer kam, wobei andere Schüler aufgefordert wurden, ihm mit der flachen Hand mehrere Schläge auf das Gesäß zu versetzen, damit sein Kopf noch fester auf den Penis von Dr. August Mandorfer gedrückt wurde”. Nicht zur Sprache kam in dem Verfahren, wieso die Leitung des Stiftes Kremsmünster derartige Grausamkeiten an Schülern über Jahrzehnte geschehen ließ. Zumindest verwies das Strafgericht die Opfer diesbzgl. an den Zivilrechtsweg.
Essen von Hakenkreuztellern
Im Zuge des Strafverfahrens wurde von Opferanwälten auch eine Sachverhaltsdarstellung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft Steyr eingebracht. Konkret geht es um Äußerungen, die Mandorfer (er absolvierte eine NS-Schule) gegenüber Zöglingen gemacht haben soll wie „Ich hol‘ die Pumpgun und erschieß dich, du Jud!“ oder „Ihr seid lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist“. Gegen unbekannte Täter richtet sich der Vorwurf, dass im Stiftsinternat von Hakenkreuz-Tellern gegessen worden sei. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Steyr ermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in dieser Causa gegen den Beschuldigten und das Stift Kremsmünster, das Verfahren wurde allerdings letztendlich eingestellt.
Sexuelle Handlungen
In der Urteilsschrift von 2013 wurde auch die sexuelle Gewalt an Christoph erwähnt: „…indem er wiederholt seinen erigierten Penis zwischen dessen Oberschenkeln rieb, wiederholt an ihm den Oralverkehr bis zur Ejakulation durchführte, während er ihm zum Teil einen 10 bis 15 cm langen und 1 cm dicken Gegenstand in den Anus einführte und hin- und her bewegte, sich von ihm mit der Hand bis zur Ejakulation befriedigen ließ sowie ihn unzählige Male am Penis berührte und mit seinem Penis in den Anus des Schülers einzudringen versuchte, was jedoch trotz wiederholter Versuche misslang…“.
Persönlichkeitsstörung und Trauma
In diesem Strafverfahren hat auch eine Forensikerin ein Sachverständigen-Gutachten erstattet, in welchem sie attestiert, dass die erlittene sexuelle Gewalt als wesentlicher Co-Faktor in der Genese der vorliegenden Borderline-Persönlichkeitsstörung anzusehen ist, andererseits aber auch eine posttraumatische Störung auftrat mit schweren Folgen wie z.B. einer Persönlichkeitsstörung.
Stift Kremsmünster unternahm nichts
Der heute 42 jährige Christoph klagt nun das Stift Kremsmünster auf Schmerzensgeld. Er erhielt von der Klasnic Kommission eine „Gesten-Zahlung“ in der Höhe von € 35.000.- und geht davon aus, dass ihm auch Schmerzensgeld in der Höhe von zumindest € 95.000.- zusteht. Das massive Fehlverhalten von Pater Alfons, das sich über viele Jahre hindurch erstreckt hat, war der Ordensleitung zweifellos bekannt bzw. musste ihr bei gehöriger Sorgfalt bekannt gewesen sein. Es wäre Aufgabe der Ordensleitung gewesen, die Gefahren für die Internatsschüler abzuwenden. Seitens der Stiftsleitung wurde aber nichts unternommen. So konnte Pater Alfons ungehindert seinen Neigungen nachgehen und damit den betroffenen Schülern außerordentliches Leid zufügen. „Angesichts des bevorstehenden Osterfestes wäre es angebracht, wenn das Stift Kremsmünster die vielen Opfer entsprechend entschädigen würde, was es bisher ablehnte, und sie nicht in einen belastenden und teuren Gerichtsprozess zwingen würde“ sagt Rothwangl abschließend.
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