Vorbemerkung: Unser Parteiprogramm zu Laizismus finden Sie unter
https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Laizismus.
1. Das Konkordat entstand zu Zeiten des Austrofaschismus und billigte dem Vatikanstaat umfangreiche Sonderrechte und Subventionen zu. Während die meisten gesetzlichen Regelungen aus dieser Zeit heute abgeschafft wurden, ist dieser Anachronismus noch immer aufrecht. Sind Sie für Kündigung des Konkordats im Interesse der österreichischen SteuerzahlerInnen?
Definitiv, explizite Forderung in unserem Programm:
»Weiters soll die Bundesregierung dementsprechend Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl mit dem Ziele aufnehmen, Konkordat und andere zwischen diesem und der Republik Österreich abgeschlossene Verträge aufzulösen.«
2. Jährlich profitieren die anerkannten Religionsgemeinschaften von Subventionen und Begünstigungen in der Höhe von 3,8 Mrd. EUR auf Kosten der österreichischen SteuerzahlerInnen. Sind Sie in dieser fiskalisch schwierigen Zeit für eine Einschränkung von Subventionen bzw. Steuerbefreiungen für Religionsgemeinschaften? Wenn ja: An welche denken Sie dabei?
Siehe hierzu den Unterpunkt „Finanzielles“:
»Weiters treten wir dafür ein, finanzielle Zuwendungen an Kirchen und Religionsgesellschaften einzustellen, die lediglich deren Aufrechterhaltung, der Erleichterung der Religionsausübung oder der Missionierung dienen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften ist einzustellen oder auf andere Weltanschauungsgemeinschaften auszudehnen.
Religiöse Gebäude sind von den sie benützenden Kirchen oder Religionsgesellschaften zu erhalten. Staatliche Zuwendung für die Erhaltung religiöser Gebäude sollen im Einzelfall nur dann möglich sein, wenn Kirche bzw. Religionsgesellschaft bewiesen hat, dass sie das Gebäude nicht aus eigenem Vermögen oder Einkünften erhalten kann.
(Unter Denkmalschutz stehende oder anderweitig für erhaltenswert befundene Gebäude sind natürlich hiervon nicht betroffen und unterliegen den allgemeinen Regelungen diesbezüglich.)
Die Republik Österreich soll entsprechend ihrer finanziellen Zuwendungen Einfluss auf Projektauswahl und Personalverwaltung von karitativen Organisationen geltend machen, um Ungleichgewichte zugunsten einer Religion oder Weltanschauung hintanzuhalten.«
3. Aufgrund der vielen Meldungen und Gespräche unserer unabhängigen Hotline für Betroffene kirchlicher Gewalt schätzen wir, dass tausende Personen Opfer von sexueller, physischer und psychischer Gewalt durch Kirchenangehörige wurden. Die meisten Betroffenen und deren Umfeld leiden lebenslang an den Folgen. Die sogenannte Klasnic-Kommission, die zur Aufklärung und Entschädigung eingesetzt wurde, ist keinesfalls unabhängig. Das hat jetzt ein Bescheid der Datenschutzkommission gezeigt, wonach diese Kommission organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien ist (www.betroffen.at/archives/963). Sind Sie für eine staatliche und unabhängige Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Vertuschungsverbrechen?
Hierzu haben wir keinen expliziten Programmpunkt; aus unseren generellen Positionen für Laizismus, für Transparenz und gegen Korruption und Missbrauch würde ich persönlich aber auch hier ein klares Ja ableiten.
4. Derzeit werden im ORF rund 21 Religions-Formate mit einer gesamten Sendezeit von mehr als 1000 Stunden kostenlos ausgestrahlt. Außerdem sind Vertreter von Religionsgemeinschaften im ORF Stiftungs- und Publikumsrat. Sind Sie für eine Reduzierung des Religionsberichterstattung im ORF und eine Reduzierung des Einflusses der Religions-Gemeinschaften auf den ORF? Und wenn ja: in welchem Ausmaß?
Wir haben hierzu im Programm:
»Das der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche eingeräumte Privileg der Entsendung eines Vertreters in den Publikumsrat gemäß §28 ORF-G ist abzuschaffen.«
»Die Republik Österreich hat sich gegenüber Religionen und Weltanschauungen neutral zu verhalten. Die unterschiedliche Anerkennungspraxis von Kirchen und Religionen in Österreich widerspricht dieser von der Republik selbst postulierten Neutralitätspflicht.
Daher fordert die Piratenpartei Österreichs, dass die Republik Österreich die Praxis der gesetzlichen Anerkennung von Kirchen oder Religionsgesellschaften einstellt und die Gesetze, die eine solche Anerkennung ausdrücken, aufhebt oder im Sinne des Prinzips der Trennung von Staat und Religion abändert. Im Falle der Änderung ist auf die Gleichbehandlungen aller Religionen und Weltanschauungen zu achten; Diskriminierungen sind zu vermeiden und notwendige Anpassungen an geltende Vorschriften der Europäischen Union vorzunehmen.«
5. Bei der rituellen Beschneidung wird Buben die hocherogene Vorhaut amputiert, was vielfach negative Auswirkungen auf das spätere Lustempfinden (auch das der PartnerInnen) haben kann. Dies stellt mitunter ein schweres Kindheitstrauma dar. Eine aktuelle Umfrage zeigte, dass 55 Prozent der ÖsterreicherInnen die Beschneidung ablehnt und Beschneidung bestraft wissen will. Zwei Drittel der ÖsterreicherInnen verlangen ein Schutzalter von 16 Jahren. Sind Sie auch für die Einführung eines Schutzalters, vergleichbar dem Schönheits-OP-Gesetz?
An anderer Stelle im Programm (unter der Überschrift „Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern“) fordern wir:
»Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in den Körper eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind ausnahmslos abzulehnen. Danach sind sie bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur mit Einwilligung der betroffenen Person und deren Erziehungsberechtigten akzeptabel. Hierbei ist sicherzustellen, dass diese Entscheidungen freiwillig und ohne Druck zustande kommen.«
Wir sind damit eine der wenigen Parteien in Österreich (… die einzige?), die Schutz vor Genitalbeschneidung für Kinder egal welchen Geschlechts fordert.
Ich hoffe, damit all Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben; wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Lukas Daniel Klausner