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Initiative gegen Kirchen-Privilegien
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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Antworten EU-Austrittspartei

1. Das Konkordat entstand zu Zeiten des Austrofaschismus und billigte dem Vatikanstaat umfangreiche Sonderrechte und Subventionen zu. Während die meisten gesetzlichen Regelungen aus dieser Zeit heute abgeschafft wurden, ist dieser Anachronismus noch immer aufrecht. Sind Sie für Kündigung des Konkordats im Interesse der österreichischen SteuerzahlerInnen?

Die Sonderrechte der Kirche gehören neu verhandelt.
Bei kriminellen Akten sollten auch Kirchenangestellte – so wie alle anderen Bürger auch – sich vor ordentlichen Gerichten verantworten müssen und gegebenenfalls auch Haftstrafen in zivilen Gefängnissen antreten müssen. Wenn man die Bürgerrechte ernst nimmt, dann kann es keine Bevorzugung von Politikern, Kirchenangehörigen und Bankiers geben.

2. Jährlich profitieren die anerkannten Religionsgemeinschaften von Subventionen und Begünstigungen in der Höhe von 3,8 Mrd. EUR auf Kosten der österreichischen SteuerzahlerInnen. Sind Sie in dieser fiskalisch schwierigen Zeit für eine Einschränkung von Subventionen bzw. Steuerbefreiungen für Religionsgemeinschaften? Wenn ja: An welche denken Sie dabei?

Wir sind gegen Steuerprivilegien für Religionsgemeinschaften.
In Italien mußten alle Mobilfunksender aus Kirchtürmen entfernt werden, da in der Bibel steht „Man kann nicht dem Herrn und dem Mammon gleichzeitig dienen“, so die italienische Bischofskonferenz. In Österreich wurden leider in sehr vielen Kirchtürmen die Mikrowellensender des Mobilfunks eingebaut, meist ohne Vorwarnung und ohne Zustimmung der Anrainer.
Subventionen aus Steuergeld an Glaubensgemeinschaften – ganz gleich welcher – sollten eingestellt werden. Als sinnvolle Ausnahme sehen wir die Agrarförderungen, wo die Kirchenbauern nicht schlechter und nicht besser gestellt werden sollte als zivile Bauern.

3. Aufgrund der vielen Meldungen und Gespräche unserer unabhängigen Hotline für Betroffene kirchlicher Gewalt schätzen wir, dass tausende Personen Opfer von sexueller, physischer und psychischer Gewalt durch Kirchenangehörige wurden. Die meisten Betroffenen und deren Umfeld leiden lebenslang an den Folgen. Die sogenannte Klasnic-Kommission, die zur Aufklärung und Entschädigung eingesetzt wurde, ist keinesfalls unabhängig. Das hat jetzt ein Bescheid der Datenschutzkommission gezeigt, wonach diese Kommission organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien ist (www.betroffen.at/archives/963). Sind Sie für eine staatliche und unabhängige Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Vertuschungsverbrechen?

Ja, wir sind für eine staatliche und unabhängige Aufklärung von kirchlichen Missbrauchsverbrechen.

4. Derzeit werden im ORF rund 21 Religions-Formate mit einer gesamten Sendezeit von mehr als 1000 Stunden kostenlos ausgestrahlt. Außerdem sind Vertreter von Religionsgemeinschaften im ORF Stiftungs- und Publikumsrat. Sind Sie für eine Reduzierung des Religionsberichterstattung im ORF und eine Reduzierung des Einflusses der Religions-Gemeinschaften auf den ORF? Und wenn ja: in welchem Ausmaß?

Der ORF soll im Sinne einer Medienfreiheit frei entscheiden, worüber er berichtet und worüber nicht.
Allerdings sollten dem ORF die Steuersubventionen gestrichen werden. Ebenso sollte die ORF-Zwangsgebühren gestrichen werden. Je weniger Politiker und Kirchenvertreter im ORF sind, desto besser und objektiver wird vermutlich das ORF-Programm werden.

5. Bei der rituellen Beschneidung wird Buben die hocherogene Vorhaut amputiert, was vielfach negative Auswirkungen auf das spätere Lustempfinden (auch das der PartnerInnen) haben kann. Dies stellt mitunter ein schweres Kindheitstrauma dar. Eine aktuelle Umfrage zeigte, dass 55 Prozent der ÖsterreicherInnen die Beschneidung ablehnt und Beschneidung bestraft wissen will. Zwei Drittel der ÖsterreicherInnen verlangen ein Schutzalter von 16 Jahren. Sind Sie auch für die Einführung eines Schutzalters, vergleichbar dem Schönheits-OP-Gesetz.

Die EU-Austrittspartei ist für Selbstbestimmung der Völker und Menschen.
Folglich sollten nur volljährige Menschen (18 Jahre, § 21 ABGB) über ihre Verstümmelungen  – insbesondere Genitalverstümmelungen – entscheiden dürfen.

Mag. Robert Marschall
Obmann der EU-Austrittspartei (Österreichs)