orf.at, 23.1.2013
Gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst wird von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Die Diakonie soll Flüchtlingsberatungen mehrfach verrechnet haben, berichtet der „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe). Diakonie-Direktor Michael Chalupka kann sich die Anzeige nicht erklären und geht davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden, sagte er heute Abend gegenüber der APA.
Laut Bericht übermittelte das Innenministerium am 27. Juni 2012 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, denn es sei bekanntgeworden, dass die Flüchtlinge Abtretungserklärungen zugunsten der Diakonie unterschrieben. Darin werde die Diakonie bemächtigt, „zugesprochene Haftentschädigungen von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren“. Flüchtlinge, die unrechtmäßig in Schubhaft saßen, verzichteten auf das Geld, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres für die Auszahlung vorstellig wurden.
Pauschale von 191 Euro
Die Anzeiger vermuten darin laut Bericht Betrug, denn sämtliche Leistungen seien bereits mit einer Pauschale abgegolten. Bei Fremdenverfahren zahlt das Innenministerium für die Rechtsberatung der Flüchtlinge pro Fall eine Pauschale von 191 Euro.
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