Die römisch-katholische Bischofskonferenz in Österreich hat eine jahrzehntelange Praxis legalisiert. Ausgetretene sollen ab sofort auch hochoffiziell ein kirchliches Begräbnis erhalten können. Der Schritt stößt nicht auf ungeteilte Begeisterung. Konfessionsfreie fürchten, dass vermehrt Tote durch Begräbnisse nachträglich wieder zu Katholiken gemacht werden sollen. Problematisch sei vor allem, dass es nur der Aussage von Angehörigen bedürfe, um ein kirchliches Begräbnis zu gewährleisten.
Gelassener argumentiert Niko Alm, Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien und Mitinitiator des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien: „Wenn jemand aus der Kirche austritt, macht er damit unmissverständlich klar, dass er mit der Institution nichts mehr zu tun haben. Eine kurz vor dem Tod nicht ordentlich dokumentiere Meinungsänderung kann nicht ausreichen, um Verstorbenen bereits ablehnte Rituale angedeihen zu lassen. Mit dem gleichen Argument könnten andere Religionen auch Verstorbene für sich vereinnahmen“, sagt er in einer Stellungnahme gegenüber dem hpd.
(Christoph Baumgarten/Humanistischer Pressedienst)
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