Amtlich bestätigt:
-Kirche hat vollen Zugriff auf sensible Opfer-Daten
-Heftige Kritik der ARGE Daten an kirchlichem Datenschutz
(Wien, 3.2.13, PUR) Nun ist es amtlich: jene Kommission, stets auf die eigene
Unabhängigkeit gepocht hat und kirchliche Missbrauchsverbrechen aufklären sollte, ist in
Wahrheit ein Teil der Erzdiözese Wien und somit in keiner Weise ‚unabhängig’. In einem
aktuellen Bescheid der Datenschutzkommission der Republik Österreich, der nach der
Anfrage eines Missbrauchsopfers erfolgte, heißt es:
1. Die sogenannte „Unabhängige Opferschutzkommission“ ist organisatorischer Teil der
Erzdiözese Wien und muss deswegen selbst keine Datenschutzgesetze einhalten
2. Die österreichische Bischofskonferenz unterliegt ebenso wie alle anderen Organisationen
dem Datenschutzrecht und muss per Bescheid, entgegen ihrer bisherigen Weigerung, allen
Betroffenen Auskunft über Art und Inhalt der gespeicherten Daten erteilen.
ARGE Daten: Grundrechte von Opfern massiv verletzt
Die Klasnic-Kommission hatte bisher die Aushändigung von Daten an Missbrauchsopfer u.a. mit dem Argument der kirchenrechtlichen „geistlichen Verschwiegenheitspflicht“ verweigert. „Der Bescheid der Datenschutzkommission offenbart schwere Mängel in der Umsetzung des Datenschutzgesetzes durch die katholische Kirche “, kritisiert Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. „Mit der Konstruktion einer ‚innerkirchlichen
Datenschutzkommission‘ wurde versucht, Grundrechte von Betroffenen unzulässig zu beschränken. Im Ergebnis werden kirchliche Missbrauchsopfer zum zweiten Mal Opfer der Kirche. Auch im Bereich Grundrechte und Achtung der Privatsphäre besteht für die Kirche höchster Erneuerungsbedarf.“
Opfer und Medien bewusst getäuscht
Auch für Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform betroffener kirchlicher Gewalt, enthüllt
dieser Bescheid einen ungeheuren Skandal: „Alle Betroffenen, die sich gutgläubig an die
Klasnic-Kommission gewendet haben und intimste Details aus ihrem Leben preisgeben
mussten, sind nun der Gefahr des Datenmissbrauchs ausgesetzt. Das kann eine zusätzliche
Traumatisierung darstellen. Auch einige prominente Mitglieder der Klasnic-Kommission
wären wohl nicht beigetreten, hätten sie gewusst, dass diese eindeutig der Kirche und damit den Tätern zurechenbar ist.“ In diesem neuen Licht muss diese Kommission wohl als PR-Trick von Kardinal Schönborn bezeichnet werden. Besonders heikel ist, dass etwa auch Brigitte Bierlein, Vize-Chefin des VfGH sowie Caroline List, Richterin des OLG Graz Mitglieder der Klasnic Kommission sind. „Das ist völlig inakzeptabel in einem demokratischen Land. Die RichterInnen sollen sich jetzt entscheiden, ob sie für die unabhängige Justiz oder für eine Schadensstelle der Kirche tätig sein möchten“ so Rothwangl.
Löschung der Daten gefordert
Rechtsanwalt Dr.Heinrich Vana – er vertrat den Antragsteller vor der Datenschutzkommission – empfiehlt die Löschung der sensiblen Daten. „Wenn es in ein paar Monaten die unabhängige Opferschutzkommission der Erzdiözese Wien nicht mehr gibt, hat die katholische Kirche weiterhin Zugriff auf die hochsensiblen Daten der Betroffenen. Diese können innerhalb der kirchlichen Strukturen – bis hin zum Vatikan- von allen eingesehen und verwendet werden“ so Vana.
Kirche einer der größten privaten Datensammler der Republik
Im Rahmen der Beschwerde bei der Datenschutzkommission wurde offenbar, dass die
katholische Kirche vollkommen unkontrolliert auf Datenbestände zugreift.: „Über das
Melderegister weiß sie über den Wohnort sowie allfällige Umzüge Bescheid, über die
Kirchenbeiträge bekommt sie genaue Informationen über die Einkünfte der Beitragszahler
und deren Familien. Und über die Klasnic-Kommission bekommt sie Zugang zu intimsten
Details von Missbrauchsopfern“, zeigt sich Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen
Kirchenprivilegien, entsetzt.
Historische Wahl
Erstmals in der Geschichte des Landes gibt es eine demokratische Möglichkeit, gegen
feudale Religionsprivilegien, Subventionen und Begünstigungen in der Höhe von 3,8 Mrd
EUR jährlich zu stimmen. Die Eintragungswoche zum Volksbegehren gegen
Kirchenprivilegien findet von 15.4-22.4 in ganz Österreich statt.
Logos-Volksbegehren: www.kirchen-privilegien.at/presse/download