Macht & Sexueller Missbrauch
Vertuschung & Intransparenz
Privilegien
- Hunderte Fälle von kirchlichem Missbrauch
- Jahrelange Vertuschung
- Jämmerliche Entschädigungen
- Keine unabhängige Kommission
- Durch ihre rechtliche Sonderbehandlung konnte die Kirche die Verfolgung der Verbrechen verhindern oder verzögern.
Wir fordern
- Saubere Aufarbeitung der Missbrauchsfälle durch unabhängige, staatliche Kommission.
- Bildung einer unabhängigen Stelle für alle Missbrauchsopfer.
- Herausgabe aller Daten der Betroffenen, Offenlegung aller anderen relevanten Daten.
- Alle inkriminierten Kleriker sind nicht mehr in Berufen einzusetzen, in denen sie mit Kindern zu tun haben.
- Respektvolle Behandlung und wiedergutmachende Entschädigung der Betroffenen, vergleichbar mit anderen Ländern.
- Das Transparenzgesetz sollte nicht nur für die Gebietskörperschaften, sondern auch für die anderen Körperschaften öffentlichen Rechts, z. B. für die Personenkörperschaften (wie die Kirche), gelten.
Details:
- Die Klasnic-Kommission beurteilt Missbrauchsfälle in der Kirche. Ein Gericht hat festgestellt, dass sie nicht unabhängig, sondern ein Teil der Kirche ist. Die katholische Kirche darf sich also selbst beurteilen – undenkbar in jeder anderen Körperschaft öffentlichen Rechts!
- Die Entschädigungen und ihre Höhe darf die Kirche selbst bestimmen!
- Die Daten über die Missbrauchsopfer bleiben bei der Kirche.
- Während die Kirche vom Staat nach den Kriegen reich entschädigt wurde, woran wir noch immer jedes Jahr 44 Mio Euro bezahlen, wurden den hunderten Missbrauchsopfern jeweils ein Bettel von durchschnittlich 10.000 Euro zugesprochen – sehr wenig, angesichts eines oft verpfuschten Lebens.
- Die Diözese Los Angeles leistete mittlerweile 490 Millionen Euro an Wiedergutmachung an etwas mehr als 500 Opfer sexuellen Missbrauchs, pro Kopf also fast eine Million. Die Kirche in Österreich hat bisher die Opfer billig abgespeist: Mehr als 25.000 Euro wurden bisher kaum einem Opfer seitens der Klasnic-Kommission zuerkannt. In Durchschnitt waren es rund 10.000 Euro, also ein Hundertstel des Betrages in Amerika.
- Das Geld muss aus den Einnahmen der Kirche aufgebracht werden, letztlich zahlen es die Gläubigen, denn die Täter sind nicht zur Kasse gebeten worden oder sind nicht in der Lage, die Summen aufzubringen.
- Derzeit ist die Diskussion über die Offenlegung von Amtsgeheimnissen im Gang. Das sog. „Transparenzgesetz“ ist sogar von ÖVP-Seite (Staatssekretär Kurz) ventiliert worden.
Links
Anmerkung
Konkordat vom Juni 1933
Artikel XX
Im Falle der strafgerichtlichen Belangung eines Geistlichen oder einer Ordensperson hat das staatliche Gericht sofort den für den Belangten zuständigen Diözesanordinarius zu verständigen und demselben raschestens die Ergebnisse der Voruntersuchung und gegebenenfalls das Endurteil des Gerichtes sowohl in der ersten als auch in der Berufungsinstanz zu übermitteln.
Im Falle der Verhaftung und Anhaltung in Haft soll der Geistliche (Ordensperson) mit der seinem Stande und seinem hierarchischen Grade gebührenden Rücksicht behandelt werden.