wien.orf.at, 2.2.2013
Ein Missbrauchsopfer hat von der Datenschutzkommission der Republik in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche recht bekommen. Der Mann hatte von der Opferschutzanwaltschaft eine Auskunft gefordert, kontaktiert wurde er von der kirchlichen Datenschutzeinrichtung.
Der Mann hatte sich zuerst an die Opferschutzanwaltschaft sowie an die kirchliche Stiftung Opferschutz (die für die Entschädigungen aufkommt) gewandt, die Antwort kam jedoch von der kirchlichen Datenschutzkommission. Von dort hieß es, dass man lediglich über die Existenz von „Datenarten“ Bescheid wisse, allerdings nicht über Inhalte verfüge.
Missbrauchsopfer befürchtete „Datenleck“
Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewandt, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei, war die Begründung für die Kontaktaufnahme. Die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in „Zweifelsfragen“ die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege, hatte es geheißen.
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