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Vierjähriger nach Beschneidung in Notaufnahme

Welt.Online, 15.7.2012

Der Vierjährige aus dem umstrittenen Beschneidungurteil lag tagelang im Krankenhaus, hatte einen „zerfressenen“ Penis und Nachblutungen. Sogar die Verbandswechsel mussten in Narkose stattfinden.
Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die breite Debatte über die Rechtslage für religiös begründete Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Der Junge sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme eingeliefert worden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, die sich auf einen Arztbrief über die dann erfolgte Behandlung beruft.

Daraus gehe hervor, dass eine „urologisch-chirurgische Revision“ der Beschneidung „in Vollnarkose“ erfolgte. Nach dem neuerlichen chirurgischen Eingriff sei der Junge für mehrere Tage auf eine Kinderstation gekommen, heißt es in dem Bericht weiter. Drei Verbandswechsel hätten „in Narkose“ stattgefunden.

„Uneben, zerfressen und fibrinös belegt“

In dem Arztbrief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel „uneben, zerfressen und fibrinös belegt“ gewesen seien. Der Junge sei zehn Tage in klinischer Behandlung gewesen.

Die medizinischen Details seien dem Kölner Landgericht bekannt gewesen, bislang aber nicht der Öffentlichkeit, heißt es in der „FAS“. Ein Gutachter, der vom Landgericht Köln beauftragt worden war, habe dem Arzt, der die Beschneidung vornahm, bescheinigt, dass der Eingriff „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ worden sei. Die Nachblutungen, so der Gutachter, seien mögliche Komplikationen nach Beschneidungen.

Regierung strebt „Rechtsfrieden“ an
Das Landgericht Köln hatte entschieden, die mit der Beschneidung einhergehene körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, „später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können“. Weiter heißt es in dem Urteil zu dem muslimischen Jungen, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern „nicht unzumutbar beeinträchtigt“, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als „sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam“ entscheide.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell „Rechtsfrieden“ für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an. „Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen“ müssten in Deutschland straffrei möglich sein, fügte der Regierungssprecher hinzu.