(Wien, 29.6.12, PUR) Das religiös motivierte Beschneidungsritual stellt einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes dar. „Es ist eine Körperverletzung und darf nicht an unmündigen Buben durchgeführt werden“, sagt Niko Alm von der Initiative gegen Kirchenprivilegien. „Jeder kann sich nach der Volljährigkeit freiwillig dazu entscheiden.“ Ebenso wie die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt wurde, sollte daher auch die Beschneidung von Buben geahndet werden. „Denn Aufgabe des demokratischen Staates ist es, die körperliche Unversehrtheit der BürgerInnen zu bewahren“, so Alm weiter.
Beichte manipuliert Kinderpsyche
Ebenso stellt die Beichte einen massiven Eingriff in die kindliche Psyche dar, der noch dazu nicht von Psychotherapeuten, sondern von – oft sogar einschlägig auffälligen – Priestern durchgeführt wird, basierend auf einem 2000 Jahre alten und längst überkommenen Weltbild. Der Grundgedanke der Religionsfreiheit schließe auch mit ein, dass niemand zu einer religiösen Handlung gezwungen werden könne. „Die Beichte impft bereits kleinen Kindern den katholischen Schuldkomplex ein. Es stellt sich die Frage, ob eine solche erzwungene Teilnahme an religiösen Ritualen nicht äußerst problematisch ist“, sagt Alm. Ebenso wie nur mündige Erwachsene sich zu einer politischen Partei bekennen können, sollten auch religiöse Rituale, wie etwa die Taufe, frühestens ab 14 Jahren durchgeführt werden.