ARGE DATEN: „Unterlassungs- bzw. Schadenersatzmöglichkeiten prüfen“
(Wien, 25.4.12, PUR) „Nach dem sexuellen Missbrauch erfolgt der Datenmissbrauch“, empört sich Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Heute wurde bekannt, dass die Klasnic-Kommmission alle Daten eines Missbrauchsopfers an die Bischofskonferenz weitergegeben hatte. Laut Auskunft des Datenschutzbeauftragten der österreichischen Bischofskonferenz werden neben Namen, Anschrift, Taufdaten und Kirchenaustrittsdaten auch die Art des Missbrauchs, Orte des Missbrauchs, Namen von Therapeuten sowie die gesammelte Korrespondenz zwischen Opfer und Opferschutzanwaltschaft gespeichert, sowie Clearing-Daten, also jene höchst sensiblen Informationen, die im psychologischen Gutachten zur Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes gesammelt werden. Während ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen oder AnwältInnen per Gesetz zur Geheimhaltung der sensiblen Daten ihrer KlientInnen verpflichtet sind, setzt sich die Kirche über die geltende Rechtslage hinweg.
ARGE DATEN: Weitergabe an Bischofskonferenz ist überschießend
„Bei diesen Daten handelt es sich um um sensible Daten im Sinne des DSG 2000“, erklärt Hans G. Zeger von der ARGE Datenschutz. „Diese dürfen nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen verwendet und weitergegeben werden.“ Konkret sei die Übermittlung von Gesundheitsdaten an nicht facheinschlägige Dritte unzulässig. „Bei einem stattgefundenen Datenmissbrauch müsste man prüfen, ob hier Unterlassungs- bzw. Schadenersatzmöglichkeiten bestehen. Die Weitergabe an die Bischofskonferenz, sollte sie tatsächlich stattgefunden haben, erscheint mir überschießend“, resümiert Zeger. „Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Kirchen bei Besorgung innerkirchlicher Angelegenheiten nicht dem Datenschutzgesetz unterliegen, sondern sich eigene Regeln geben können.“
Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt rät zu Auskunftsantrag bei Klasnic Kommission
„Die Klasnic-Kommission schützt einerseits Täter, indem sie ihre Identität anonym hält. Andererseits hat sie kein Problem damit, vertraulichste Daten Betroffener weiterzugeben bzw. zentral zusammen zu führen“, ärgert sich Sepp Rothwangl von der Betroffenen-Plattform. Die Plattform empfiehlt allen, die sich bei Klasnic gemeldet haben, einen Antrag auf Datenschutzauskunft nach Datenschutzgesetz zu stellen. „Wir können leider nicht ausschließen, dass mit den Daten Betroffener weiterer Missbrauch betrieben wird. Zum wiederholten Male zeigt sich hier, dass die Klasnic-Kommission nicht unabhängig ist, sondern vielmehr im Auftrag der Bischofskonferenz handelt.“
Auf www.betroffen.at ist ein Vordruck des Antrags auf Datenabfrage an die Klasnic-Kommission zum Download bereit.
www.argedaten.at
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