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Initiative gegen Kirchen-Privilegien
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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Kirchen-Privilegien im Überblick

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Kirchenfinanzierung in Österreich

1 Milliarde Euro jährlich allein für konfessionelle Bildungseinrichtungen.
Das entspricht jährlich 244 EUR je Erwerbstätigem in Österreich.

Glaube ist Privatsache. Die Iniatitive gegen Kirchenprivilegien verlangt eine klare Trennung von Kirche und Staat, ebenso einen Finanzierungstopp der Kirchen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in Zeiten von Krise und Sparbudgets die SteuerzahlerInnen die enormen Aufwendungen der Kirchen bezahlen müssen, da dies nicht im Sinne des Gemeinwohls ist. Denn Katholische Universitäten, die die unbefleckte Empfängnis lehren, können schwerlich einen ernsthaften Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben. Die heute vorgelegten Zahlen sind Annäherungswerte, da weder Staat noch Kirche Daten offenlegen.

Kirchenbeitrag
Offiziell finanzieren sich die anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich über Kirchenbeiträge. Die Republik Österreich stellt über das Zentrale Melderegister den Religionsgemeinschaften die Meldedaten ihrer Mitglieder kostenlos und automatisiert zur Verfügung – auf Steuerzahlerkosten, ob das im Sinne des Datenschutzes ist, ist fraglich. Beitragspflichtig sind auch Konfessionsfreie, wenn sie mit einem Mitglied einer Religionsgemeinschaft verheiratet sind, der/die kein eigenes Einkommen hat.

Indirekte Finanzierung aus der Zeit des Faschismus
Der größte Teil der Zahlungen besteht aus indirekten Zuwendungen, die de facto identisch mit den deutschen Regelungen sind. Sie fußen, ähnlich wie die deutschen Regelungen, auf einem Konkordat aus dem Jahr 1933. Beide Konkordate schloss der Hl. Stuhl mit faschistischen Regimen ab.

SteuerzahlerInnen finanzieren Religionsunterricht
Wie in D finanziert Ö die ReligionslehrerInnen und die Unterrichtsmaterialien für den konfessionellen Religionsunterricht. Staatliche Mitspracherechte gibt es bei beiden nicht. Das dürfte etwa 336 Mio. Euro im Jahr kosten, dazu kommen allerdings noch Pensionszahlungen in beträchtlicher Höhe für ausgeschiedene ReligionslehrerInnen. Ebenso finanziert die Republik die LehrerInnengehälter für konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht – wobei lt. Konkordat eine katholische Privatschule automatisch Öffentlichkeitsrecht besitzt. Das kostet ca. 224 Mio. Euro jährlich.

SteuerzahlerInnen finanzieren konfessionelle Kindergärten und Horte
Eine sehr konservative Schätzung hat Kosten in der Höhe von 300 Mio. Euro im Jahr für konfessionelle Kindergärten ergeben, was das untere Ende des Kostenspektrums sein dürfte. Immerhin sind etwa im Bundesland OÖ 40 Prozent aller Kindergartenkinder in Kindergärten, die im Eigentum der katholischen Kirche stehen.

SteuerzahlerInnen finanzieren theologische Fakultäten
Ebenfalls öffentlich finanziert werden die fünf theologischen Fakultäten (vier katholische und eine evangelische) mit wenig Studierenden – allerdings mit aufgeblähten Personalstrukturen. Der Staat kann bei den Bestellungen nicht mitreden, ob die Lehre von Dogmatik und Gottglauben wissenschaftlichen Kriterien entspricht, ist zu bezweifeln. Kosten: ca. 53 Mio. Euro

SteuerzahlerInnen finanzieren pädagogische konfessionelle Hochschulen
Auch die Kosten für die Pädagogischen Hochschulen im Eigentum von katholischer oder evangelischer Kirche werden von der Republik Österreich getragen. Das Bundesbudget weist für heuer einen Beitrag von 22 Mio. Euro aus – das scheint allerdings sehr niedrig gegriffen. Es sind fünf derartige Hochschulen (vier katholisch, eine evangelisch), die über zehn Standorte verfügen.

SteuerzahlerInnen finazieren die Pensionen von ReligionslehrerInnen bzw. LehrerInnen konf. Schulen auf. Kostenschätzung: 70 Mio. EUR

Summe: rd. 1 Mrd/ Jahr

Die Zahlen:

  • Religionsunterricht ca. 336 Mio. EUR (Quelle: Ex-BK Schüssel, 11.1.2006, Der Standard, indexangepasst)
  • Katholische Privatschulen ca. 224 Mio. EUR (Quelle: Ex-BK Schüssel, 11.1.2006, Der Standard, indexangepasst)
  • Konfessionelle Kindergärten ca. 300 Mio. EUR (Hochrechnung über Wiener Einrichtung)
  • Theologische Fakultäten ca. 53 Mio. EUR (Quelle: Freidenkerbund)
  • Konfessionelle Pädagogische Hochschulen ca. 22 Mio. EUR (Quelle: Bundesbudget)
  • Pensionen für Religions-Lehrer bzw. Lehrer konf. Schulen ca. 70 Mio. EUR (Hochrechnung über Landeslehrer/Bundesbudget)

Summe: rund 1,0 Mrd. EUR

Presse-Rückfragen:
FJ PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at