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Initiative gegen Kirchen-Privilegien
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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Kirchen-Privilegien im Überblick

Spenden

Wie kann ich die Initiative unterstützen?

Erste PK mit den Initiatoren – eine Zwischenbilanz

Presseinformation
Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien: Hoher Zuspruch

  • Unterschriftenlisten liegen noch in Karwoche flächendeckend in allen Gemeinden auf Privilegien-Meldeservice und Info-Hotline eingerichtet
  • Abschaffung akademischer Titel an Theologen gefordert

„Der Zuspruch übertrifft unsere Erwartungen bei weitem“, freut sich Niko Alm, Mitinitiator des Volksbegehrens. „Wir sind ja eine ehrenamtliche Initiative ohne großen Werbeapparat.“ Die Unterschriften stammen auch von älteren Menschen aus ländlichen Gemeinden – eigentlich jene Menschen, die als Rückgrat der Kirche gelten. Hunderte haben ihre beglaubigten Unterschriften sogar direkt an die Initiatoren geschickt, anstatt sie einfach bei der Heimatgemeinde zu deponieren. „Viele von ihnen sind Kirchenmitglieder. Sie sagen: Es reicht. Staat und Kirche müssen im Interesse der Demokratie klar getrennt werden.“ Auf Facebook bilden sich gar spontane Versammlungen, wo Gruppen von bis zu 100 Personen sich für gemeinsame Unterzeichnungsaktionen verabreden, unter dem Titel „Jesus hätte es auch getan.“ Daher hat die Initiative beschlossen, die Unterschriftenlisten nun ab Karfreitag flächendeckend in allen österr. Gemeinden aufzulegen.

Meldestelle für noch unbekannte Privilegien
„Die Menschen fragen sich: wieso erhalten Pfarren von der Gemeinde Bau- und Renovierungsbeihilfen?“ berichtet Niko Alm. Viele Unterzeichnende verweisen auch auf bisher unbekannte Religions- und Kirchenprivilegien. Denn diese Sonderrechte durchziehen unzählige Gesetzesmaterien: Das beginnt beim Konkordat, betrifft jedoch auch Ausnahmebestimmungen für Arbeitnehmer, Gemeindesubventionen sowie die Befreiung von Tourismusabgaben und. „Niemand in Österreich hat einen vollständigen Überblick“. Um das Wissen von Unterstützern zu bündeln, hat die Initiative nun auf ihrer Homepage eine Servicestelle für Kirchen- und Religionsprivilegien eingerichtet, wo BürgerInnen auch anonym Informationen zu kirchlichen Sonderrechten melden können.
>> meldeservice.kirchen-privilegien.at

Privilegien im Überblick

  • Verpflichtender konfessioneller Religionsunterricht in Schulen. Die Lehrerhonorare übernimmt der Steuerzahler, Personalhoheit und Inhalt liegen bei den Religionsgemeinschaften.
  • Konfessionelle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht bekommen Personalkosten automatisch vom Staat ersetzt, das Gehalt von Geistlichen in diesen Schulen fließt den Religionsgemeinschaften zu. Bei konfessionellen Schulen wird das Öffentlichkeitsrecht automatisch zuerkannt, für andere Privatschulen gilt das nicht.
  • Staat fördert konfessionelle pädagogische Hochschulen.
  • Staat finanziert die theologischen Fakultäten an den Universitäten. Personalhoheit und Inhalt der Lehrpläne liegen bei den Religionsgemeinschaften, die Freiheit von Forschung und Lehre ist nicht gegeben.
  • Eingeschränkte Arbeitnehmerrechte: Religionslehrer können nach einer Scheidung gekündigt werden, in vielen Bereichen haben Mitarbeiter von Religionsgemeinschaften kein Recht, einen Betriebsrat zu installieren, Kollektivvertragsfähigkeit ist eingeschränkt (sog. „Tendenzschutz“).
  • Grundsteuerbefreiung für Kirchen- und Verwaltungsgebäude.
  • 40 Mio. Euro jährlich Zuschuss an röm.-kath. Kirche aus dem Bundesbudget.
  • Steuerbefreiungen in einzelnen Landesgesetzen, etwa bei Vergnügungssteuer und Tourismusabgaben.
  • Religionsgemeinschaften, insb. die röm.-kath. Kirche, sind per Gesetz in vielen Beiräten vertreten, etwa im Publikumsrat des ORF, dem Beirat für Publizistikförderung im Bundeskanzleramt und der Bundesjugendvertretung.
  • Erweitertes Begutachtungsrecht bei Gesetzen. Religionsgemeinschaften dürfen auch Gesetzesentwürfe kommentieren, die sie nicht direkt betreffen, etwa das Terrorismuspräventionsgesetz.
  • Mangelhafter Datenschutz: Das Religionsbekenntnis muss bei nahezu allen staatlichen Urkunden angegeben werden. Vom Meldezettel über die Heiratsurkunde bis zur Sterbeurkunde. In Schulzeugnissen steht das vermeintliche Religionsbekenntnis des Kindes direkt unter dem Namen – noch vor den Noten.
  • Recht auf Sammelanfragen bei Gemeindeämtern. Religionsgemeinschaften dürfen von Gemeindeämtern die Übermittlung der Daten ihrer Mitglieder anfordern. Solche Sammelanfragen sind anderen nicht-staatlichen Institutionen strengstens untersagt.
  • Sonderstellung für Geistliche bei Festnahmen bzw. Verhaftungen.

Gamon: „Schul- und Uniprivilegien sind unerträglich“
Mitinitiatorin Claudia Gamon, stellv. Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, bezeichnet die Privilegien von Religionsgemeinschaften vor allem im Schul- und Unibereich als „unerträglich“. Die Religionsgemeinschaften würden sich die Rosinen herauspicken, der Staat darf zahlen. „Religionsunterricht und konfessionelle Privatschulen kosten den Steuerzahlenden um die 600 Millionen Euro im Jahr. Die Republik hat keine Aufsichtsmöglichkeiten. Was in den theologischen Fakultäten passiert, hat mit Wissenschaft nichts zu tun.“ Die Kirche agiert dort nach eigenem Gutdünken und darf jederzeit Lehrbefugnisse entziehen, wenn ein/e Lehrbeauftragte/r es wagt, frei zu denken. „Der Vatikan legt Lehrpläne fest und die Absolventen erhalten dann staatlich anerkannte Titel, auch wenn sie keinem staatlichen Lehrplan gefolgt sind, ihre Dissertationen über Anachronismen schreiben und an die unbefleckte Empfängnis glauben. In staatlich finanzierten Universitätsinstituten muss die Freiheit der Lehre und der Forschung jedoch für alle gelten!“ In den USA, in Frankreich, in Tschechien oder in Slowenien wären solche Zustände undenkbar. „In Österreich hat das bis jetzt kaum jemanden gestört, aber durch das Volksbegehren kommt einiges in Bewegung.

Rothwangl: „Kirche ist Staat im Staat“
Sepp Rothwangl, Sprecher der Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ bezeichnet die röm.-kath. Kirche als „Staat im Staat“. Die Aufklärung sexueller Gewaltverbrechen überlässt die Politik katholischen Einrichtungen. „Die Klasnic-Kommission fungiert quasi als Täterschutzeinrichtung wie unlängst eine Zahlung belegte, doch das ist nur die Spitze des Eisbergs: seit Jahrzehnten wird systematisch weggeschaut und vertuscht.“ Rothwangl versteht auch nicht, wieso Religionsgemeinschaften in offiziellen Kommissionen und Beiräten in staatliche Entscheidungsprozesse einbezogen werden. „Religionen dürfen sich in öffentliche Angelegenheiten einmischen. Umgekehrt ist das strengstens verboten, vieles gilt als rein kircheninterne Angelegenheit. Da, wo das Strafrecht greifen könnte, wird vertuscht. Kirchenbedienstete dürfen unter Androhung von Exkommunikation nur der Glaubenskongretation im Vatikan berichten. Rothwangl zitiert weiters den Fall des Salzburger Dompredigers Hofer, der nicht angezeigt und erst seines Amtes enthoben wurde, als der Fall publik wurde: „Die Klasnic Kommission zahlte einen vergleichsweise hohe Entschädigung ohne sich um die weitere Verfolgung des Täters zu kümmern. Für uns sieht das wie Schweigegeld aus. Diese Kommission legt als Täterorganisation die Entschädigungssummen und die Anspruchsrechte fest. Das ist für Rechtsstaat und Demokratie schädlich.“

Hotline: 0699-151 98 103, MO-FR, 8.00-17.00

Rückfragehinweis:
FJ PUKARTHOFER PR, Jakob Purkarthofer, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at